Eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, dass die Spitzenpositionen in deutschen Unternehmen noch immer fest in männlichen Händen liegen. Nur 2,5 Prozent aller Vorstandsmitglieder der 200 größten Wirtschaftsunternehmen sind Frauen.
In 171 Vorständen gab es nicht eine Frau im Vorstand. In den 100 größten Unternehmen erreichen Frauen nur vier der insgesamt 441 Vorstandsposten. Nur eine Frau, Petra Hesser bei IKEA Deutschland, ist Vorstandsvorsitzende.
In den Aufsichtsräten erreichen Frauen einen Anteil von zehn Prozent; in einem Viertel der Unternehmen hat keine Frau einen Aufsichtsratsposten inne.
Ihre Aufsichtsratsposten verdanken Frauen zu einem hohen Anteil der Unternehmensmitbestimmung. Rund dreiviertel der Frauen in Aufsichtsräten sind durch die Beschäftigtenvertretungen entsandt. Frauen auf der Kapitelseite entstammen zu einem großen Anteil aus Eigentümerfamilien, wie die beiden einzigen weiblichen Aufsichtsratsvorsitzenden: Simone Bagel-Trah von Henkel und Bettina Würth beim gleichnamigen Schraubengroßhändler.
Seit Jahrzehnten bewegt sich der Entgeltunterschied in der Bundesrepublik, der sich zuungunsten von Frauen auswirkt (Gender Pay Gap), um 23 bis 25 Prozent. Allerdings zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland und eine Tendenz zur Vergrößerung der Lohnlücke.
Der Entgeltunterschied in der Bundesrepublik liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt von 18 Prozent. Daher kritisierte die neue EU-Kommissarin für Justiz und Grundrechte, Viviane Reding, die latente Diskriminierung vehement. Ihrer Auffassung nach sind die bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern inakzeptabel, da die Bundesrepublik eines der wirtschaftlich entwickelsten Länder sei und daher in der Entgeltgleichheit mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Reding kündigte Maßnahmen gegen die ungleiche Einkommensentwicklung von Männern und Frauen an.
Das
Interesse der Arbeitgeber ist es, Kosten zu sparen und größere Marktanteile zu erobern.
Betriebsräte hingegen interessieren sich vor allem für bessere
Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze. Innovationen, die beiden Seiten
nützen, sind häufig das Ergebnis langer und harter Verhandlungen.
Nach
einer Untersuchung des Stuttgarter IMU Instituts haben Unternehmen mit einer beteiligungsorientierten
Innovationskultur Wettbewerbsvorteile. Durch die Beteiligung der Betriebsräte fließen
mehr Informationen in die Innovationen ein und Fehler werden vermieden. Darüber
hinaus schafft eine gelungene Mitbestimmung die Basis für eine breitere
Akzeptanz von Innovationen im Betrieb.
Familienministerin fordert Rechtsanspruch auf Pflegezeit
Das
Interesse der Arbeitgeber ist es, Kosten zu sparen und größere Marktanteile zu erobern.
Betriebsräte hingegen interessieren sich vor allem für bessere
Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze. Innovationen, die beiden Seiten
nützen, sind häufig das Ergebnis langer und harter Verhandlungen.
Nach
einer Untersuchung des Stuttgarter IMU Instituts haben Unternehmen mit einer beteiligungsorientierten
Innovationskultur Wettbewerbsvorteile. Durch die Beteiligung der Betriebsräte fließen
mehr Informationen in die Innovationen ein und Fehler werden vermieden. Darüber
hinaus schafft eine gelungene Mitbestimmung die Basis für eine breitere
Akzeptanz von Innovationen im Betrieb.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wird auf dem Bundeskongress im Mai 2010 seine Forderung für den gesetzlichen Mindestlohn auf 8,50 Euro pro Stunde erhöhen. Nach Angaben einer DGB-Sprecherin wird der Bundesvorstand die neue Mindestlohngrenze in seinem Antrag für den Bundeskongress der DGB-Gewerkschaften vorschlagen. Die neue Grenze soll bis zum 1. Mai 2011 gelten. Ab diesem Datum beginnt die volle Arbeitnehmer/innen-Freizügigkeit in der Europäischen Union. Durch den gesetzlichen Mindestlohn soll Lohndumping verhindert werden.
Gendiagnostikgesetz am 1. Februar in Kraft getreten
Das „Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen“ (Gendiagnostikgesetz oder GenDG) ist am 01. Februar 2010 in Kraft getreten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst genetische Untersuchungen und genetische Analysen bei geborenen Menschen sowie bei Embryonen und Föten während der Schwangerschaft. Das GenDG ist in acht Abschnitte unterteilt. Mit „Genetischen Untersuchungen im Arbeitsleben" beschäftigt sich der fünfte Abschnitt.
Die wesentliche Vorschrift hier ist § 19 GenDG, der ausdrücklich ein grundsätzliches Verbot genetischer Untersuchungen im Arbeitsleben normiert.
Der Discounter Lidl forderte unerwartet einen verbindlichen Mindestlohn für den Handel. Damit solle sich Lohndumping in der Branche eindämmen lassen, erklärte Klaus Gehrig, Aufsichtsratschef der Lidl-Muttergesellschaft Schwarz Unternehmenstreuhand, in einem Brief. Wenn sich der Vorschlag eines branchenbezogenen Mindestlohns durchsetzt, wäre der Handel nach dem Bau, den Gebäudereinigern und der Abfallwirtschaft der bislang größte Wirtschaftszweig mit einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen.
Immer mehr Familien und junge Erwachsene leben in Deutschland an der oder unterhalb der Armutsschwelle. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, zeigt, dass im Jahr 2008 mehr als elf Millionen Menschen oder 14 Prozent der Bevölkerung betroffen sind – etwa ein Drittel mehr als noch vor zehn Jahren.
Knapp ein Viertel der 19- bis 25-Jährigen lebte unterhalb der Armutsschwelle. Ursachen sehen die DIW-Forscher in der längeren Ausbildungsdauer, die den Einstieg ins Erwerbsleben verzögert. Außerdem steigen viele Berufsanfänger über Praktika oder prekäre Arbeitsverhältnisse ins Berufsleben ein.
Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat.