Prekäre Beschäftigung höhlt die sozialen Sicherungssysteme aus

10.09.2010

Hartz-IV

Die Deregulierung des Arbeitsmarktes im Rahmen der Hartz IV-Reformen hat entscheidende Auswirkungen auf das Sozialversicherungssystem. Wo Menschen in Minijobs, Leiharbeit, Solo-Selbständigkeit und anderweitiger geringfügiger Beschäftigung von ihrer Arbeit nicht ohne staatliche Hilfen leben können, zahlen sie auch zu wenig Geld in die Rentenkassen. Altersarmut droht.

Jura-Professor der Universität Bonn Raimund Waltermann untersuchte die in den letzten Jahren getätigten Reformen am Arbeitsmarkt unter arbeits- und sozialrechtlicher Perspektive. Der neue Böckler-Impuls 13/2010 berichtet auf S. 2 über das erschütternde Ergebnis: Minijobs, Leiharbeit und Solo-Selbständigkeit belasten Sozialversicherung und Steuerzahler erheblich. „Das Sozialversicherungssystem stellt auf Arbeitsverhältnisse ab, die ein auskömmliches Einkommen und eine ausreichende Rente ermöglichen“, heißt es im Artikel. Die Einkommen aus Leiharbeitsverhältnissen und anderer Niedriglohnbeschäftigung sei jedoch so niedrig, dass sie diese Voraussetzung gerade nicht erfüllten, das bestätigten auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Die einst beschäftigungspolitischen Ziele, die mit der Einführung dieser Arbeitsformen verbunden wurden, waren gut gemeint: Langzeitarbeitslose sollten über Ein-Euro-Jobs ins Berufsleben zurückfinden. Minijobber sollten über ihre geringfügige Tätigkeit langfristig zu einer Vollzeitarbeit gelangen und Leiharbeit sollte als Sprungbrett fungieren, über das Leiharbeitsverhältnis in absehbarer Zeit in den ersten Arbeitsmarkt zu springen.

Leiharbeit ist Sprungbrett in die falsche Richtung

Kaum etwas von diesen edlen Zielen hat sich realisiert. Minijobber bleiben bei ihrer geringfügigen Tätigkeit, müssen zusätzlich staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, LeiharbeitnehmerInnen springen in der Regel nicht in den ersten Arbeitsmarkt, sondern der Sprung geht nicht selten in die umgekehrte Richtung. Wo Unternehmen erst einmal entdeckt haben, dass Leiharbeit zu Druck auf die Stammbeschäftigten, Abbau der Stammbelegschaft und einfachen Wegen führt, MitarbeiterInnen loszuwerden, funktioniert das Sprungbrett weg von Kündigungsschutz, Festanstellung und angemessen bezahlter Arbeit. Arbeitsministerin Ursula von der Leyhen hatte kürzlich großspurig angekündigt, sie werde diesem „Drehtüreffekt wie bei Schlecker“ durch ein neues Gesetz ein Ende setzen. Der Gesetzesentwurf dazu ist enttäuschend. Er ändert nichts an der grundsätzlichen Problematik der Leiharbeit. Lediglich soll die negative Tariföffnungsklausel im AÜG nicht für LeiharbeitnehmerInnen gelten, die in den letzten sechs Monaten beim selben Arbeitsgeber tätig waren.

Aber auch viele Normalarbeitsverhältnisse sind heute nicht mehr existenzsichernd, hat der Jurist Waltermann herausgefunden. Er plädiert daher für einen Mindestlohn und bezeichnet die Verhältnisse, wie sie zur Zeit vorliegen, als implizite Kombilohnmodelle. Die Transferleistung zusätzlich zum Bruttolohn werde von den Vertragsparteien bei Vertragsschluss gleich mit einkalkuliert. „Mit der steuerfinanzierten Aufstockung in dem von arbeitsrechtlichen Einschränkungen befreiten Niedriglohnbereich verstärke der Gesetzgeber nach Waltermann auch die Erosion der versicherungspflichtigen Beschäftigung“, heißt es in dem Artikel.

Was Selbständige angeht, schlägt Waltermann vor, diese zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu verpflichten, zumindest bis sie Rentenanwartschaften in Höhe des Grundsicherungsniveaus erreicht haben. Das Privat- und Sozialrecht setze nicht auf den Versorgungsstaat, arbeitslose Armut werde sonst einfach nur durch arbeitende Arbeit ersetzt.
 

Textquellen:

Böckler-Impuls 13/2010

www.boecklerimpuls.de

Gesetzesentwurf zur Änderung des AÜG Stand des 02.09.2010

Bildquelle:

Hartz-IV / stormpic / Rainer Sturm / www.aboutpixel.de

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